Rechtsprechung
BGH, 30.11.1992 - II ZR 261/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch einer Transportversicherung auf Schadensersatz aus abgetretenem Recht - Ausschluss der Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der Ware in der Zeit vor der Beladung und nach der Löschung des Seeschiffes durch ein Konnossementformular - Haftung für ein ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
HGB § 662; HGB § 663
Inhalt und Wirksamkeit der "Landschadensklausel" - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 490
- VersR 1993, 726
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.03.1988 - X ZR 54/86
Formularmäßiger Ausschluß der Haftung einer Seeschiffswerft auch für …
Auszug aus BGH, 30.11.1992 - II ZR 261/91
Der Senat, der die Klausel in vollem Umfang revisionsrechtlich überprüfen kann, weil sie in mehr als einem Oberlandesgerichtsbezirk verwendet wird (vgl. BGHZ 103, 316, 319 f.) [BGH 03.03.1988 - X ZR 54/86], schließt sich jedenfalls in diesem Punkt der Auslegung der Klausel durch das Berufungsgericht an.
- BGH, 26.06.1997 - I ZR 248/94
Wirksamkeit der Haftungsbefreiung des Spediteur-Frachtführers nach ADSp
Rechtsprechung und Schrifttum sind bislang nahezu einhellig von der grundsätzlichen AGBG-Konformität der sogen. Landschadensklauseln ausgegangen (vgl. OLG Hamburg TranspR 1992, 25 ff. und 1997, 109, 111; LG Hamburg TranspR 1994, 159, 162; Rabe, TranspR 1987, 125, 126 f.;… Palandt/Heinrichs, BGB, 55. Aufl., Vorbem. v. § 8 AGBG Rdn. 10;… Prüßmann/Rabe, a.a.O., § 606 HGB Anm. D 2 c m.w.N. aus der alt. Rspr.; offengelassen in BGH, Urt. v. 30.11.1992 - II ZR 261/91, TranspR 1993, 248, 249). - OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 67/01
Eigenkapitalersetzendes Darlehen: Umqualifizierung des Gesellschafterdarlehens …
Vielmehr liegt eine Überschuldung nach dem maßgeblichen zweigliedrigen Überschuldungsbegriff nur vor, wenn das Vermögen bei Ansatz von Liquidationswerten die bestehenden Verbindlichkeiten nicht decken würde (rechnerische Überschuldung) und die Finanzkraft der Gesellschaft mittelfristig nicht zur Fortführung des Unternehmens reicht (Fortbestehensprognose) (BGHZ 119, 201, 214; BGH, Urteil vom 2. April 2001 - II ZR 261/91, ZIP 2001, 839). - OLG Schleswig, 13.03.2002 - 20 U 67/01
Annahme der Eigenkapitalersatzfunktion eines Darlehens; Auszahlungsverbot; …
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